Krankenzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherung
Finden Sie Ihre passende Zahzusatzversicherung mit der DFV den besten Zahnschutz
Zusatzversicherung Krankenhaus
Mit der Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich (Krankenhaus) ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz optimal.
Erstklassige Behandlung garantiert: Unsere Krankenhauszusatzversicherung
Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist selten mit angenehmen Eindrücken verbunden. Wenn dann auch noch ein schnarchender Bettnachbar hinzu kommt, will man am liebsten direkt wieder nach Hause. Schaffen Sie Abhilfe: Mit unserer günstigen stationären Zusatzversicherung steht Ihrer Genesung nichts mehr im Wege und Sie können entspannt die nötige Zeit im Krankenhaus verbringen.Unsere Krankenhauszusatzversicherung lässt Ihnen die Wahl
Ohne unsere stationäre Zusatzversicherung haben Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus lediglich Anspruch auf Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Stationsarzt. Mit unserer stationären Zusatzversicherung haben Sie die freie Wahl:
- Behandlung als Privatpatient – Sie lassen sich im Krankenhaus als Privatpatient behandeln und genießen besonderen Komfort, wie beispielsweise freie Krankenhauswahl, Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer.
- Im Einzelfall Standardleistungen – Ihnen genügen im Einzelfall die Standardleistungen? Dann belohnen wir Sie mit bis zu 100 € pro Tag! Auch für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei minderjährigen versicherten Personen wird die Unterkunft im Krankenhaus für die Dauer des stationären Aufenthalts zu 100% übernommen (Rooming-In).
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Unterkunft | Einbettzimmer | Einbettzimmer | Zweibettzimmer | Einbettzimmer |
Bei äußerer Einwirkung | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Bei schweren Krankheiten | - | ✔ | ✔ | ✔ |
Bei allen Krankheiten | - | - | ✔ | ✔ |
Auslandsreisekrankenversicherung | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Zuzahlungen im Krankenhaus | 10 €/Tag max. 28 Tage/Jahr | 10 €/Tag max. 28 Tage/Jahr | 10 €/Tag max. 28 Tage/Jahr | 10 €/Tag max. 28 Tage/Jahr |
Tagegeld | 100 €/Tag max. 21 Tage | 100 €/Tag max. 21 Tage | 100 €/Tag max. 21 Tage | 100 €/Tag max. 21 Tage |
Ersatzkrankenhaustagegeld | bis zu 100 € | bis zu 100 € | bis zu 100 € | bis zu 100 € |
Kosmetische Operation | max. 10.000 € | max. 10.000 € | max. 10.000 € | max. 10.000 € |
Stationsersetzende Heilbehandlungen | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Vor- und nachstationäre Behandlungen | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Rooming-in | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Kommunikationsmittel | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Krankentransporte im Inland | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
DFV-KlinikSchutz Assistance | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
DFV-KlinikSchutz Exklusiv Assistance | - | - | - | ✔ |
Freie Arztwahl | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Freie Krankenhauswahl | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Heilbehandlungen | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Beitragsfrei bei Arbeitsunfähigkeit | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Krankentagegeldversicherung
DFV-KrankenGeld
Bedenken Sie bitte, nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch dem Arbeitgeber erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld das ca. 80% Ihres Nettoeinkommens beträgt. Wenn Sie diese Lücke schliessen möchten, müssen Sie sich zusätzlich absichern. Hier bieten Wir Ihnen die Möglichkeit das ganze direkt und online zu machen. Wer also monatliche Verpflichtungen hat, sollte eine private Tagegeldversicherung haben. In den meiten Fällen reichen ja schon 15 -30 Euro täglich ab dem 43. Tag.
Pflegeversicherung
Deutschlandpflege
Leistungen bei ambulanter Pflege und Leistungen bei stationärer Pflege
schon ab Pflegegrad 1
die Pflegeversicherung zahlt in allen Pflegegraden schon Leistungen aus damit Sie und Ihre Familie finanziell unabhängig bleiben. Gerade bei der Pflege fallen erhebliche Kosten an die Sie oder Ihren Partner schnell finanziell belasten können. Sogar Ihre Kinder sind gesetzlich verpflicht im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten sich an den Kosten für die Pflege bzw. Ihren Unterhalt zu sorgen. Eine Pflegeversicherung ist also nicht nur ein Schutz für Sie sondern auch für Ihre Kinder, sollte es zu einem Pflegefall kommen.