Grundfähigkeiten absichern
Stehen, sitzen, gehen, sehen, hören
Einstufung in eine teilweise oder volle Erwerbsminderung!
Eigentlich ganz einfach erklärt, Ihre Leistungskraft ist gesunken auf:
3 - 6 Stunden Leistungskraft, auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken, aber für mindestens drei Stunden erhalten, ist eine teilweise Erwerbsminderung.
< 3 Stunden Leistungskraft auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist eine volle Erwerbsminderung.
Bitte beachten Sie dabei, die gesetzlich Erwerbsminderungsrente bezieht sich auf alle Tätigkeiten und ist nicht Berufsabhängig.
Tipp der Deutschen Rentenversicherung
„Da Erwerbsminderungsrenten in der Regel etwas geringer ausfallen als die tatsächlichen
Altersrenten, lohnt es sich, frühzeitig für eine mögliche Berufsunfähigkeit vorzusorgen.
Das ist insbesondere für den Hauptversorger der Familie wichtig.“
Seit 2005 mindestens 160.000 neue Fälle pro Jahr!
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2018)
Ok … und was ist, wenn man das nicht hat?
Bei uns verhungert ja keiner!
Was sagt denn dazu die Deutsche Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass man ab einem Betrag von 773 Euro (oder geringer) an monatlichen Einkommen den Anspruch auf Grundsicherung prüfen sollte.
Diese Untergrenze hat man dann ja schnell erreicht mit einer Erwerbsminderungsrente!
Da greift unser Soziales Netz
(Sozialgesetzbuch XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt: Grundsicherung
416 Euro bzw. 748 Euro für (Ehe-)Paare
plus angemessene Kosten für die Wohnung: Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.
Das heißt bei kinderlosen Paaren: ca. 1.250 Euro pro Monat.
Logische Mindesthöhe von BU-Renten?
Wie hoch muss deswegen eine BU mindestens sein, um nicht nur die Kommune von der Zahlung der Grundsicherung zu entlasten?
1.000 Euro, 1.200 Euro oder 1.500 Euro oder ?
Mit einer Grundfähigkeitsversicherung haben Sie schon viele Risiken abgedeckt. Der Vorteil einer Grundfähigkeitsversicherung:
- bei bestehenden Vorerkrankungen ist Versicherungsschutz möglich
- günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- Leistung bei Krebs
- Leistung bei Organschäden
- Leistung bei Verlusst von Grundfähigkeiten
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung - eine Alternative für eine Berufsunfähigkeisversicherung
Wer nur erschwert eine Berufsunfähigkeitsversicherung
bekommen kann wegen Vorerkrankungen, Beruf oder der Preis ist zu hoch, hat mit der Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative sich günstig gegen finanziellen Folgen von Unfällen, schweren Erkrankungen, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit und Krebserkrankungen. Die folgenden fünf Leistungsbausteine bilden das Grundgerüst Ihrer Absicherung.
Die versicherte Rente wird geleistet bei vielen Ereignissen.
Unfallinvalidität
schon ab einer 50%igen Invalidität nach einem Unfall erhalten Sie die vereinbarte Rente
Schädigung von Organen
Rentenleistung bei einer schweren Schädigung eines wichtigen Organs, z. B. Gehirn, zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren oder Leber durch Krankheit oder Unfall
Pflegebedürftigkeit
Rentenleistung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe I)
Verlust von Grundfähigkeiten
Rentenleistung bei Verlust der Grundfähigkeiten, wie
z. B. Sehen, Hören, Sprechen, sich orientieren und bei schwerwiegenden Störungen des Bewegungsapparates
z. B. Sehen, Hören, Sprechen, sich orientieren und bei schwerwiegenden Störungen des Bewegungsapparates
Krebserkrankung
die zeitlich befristete Rentenzahlung erfolgt bei Eintritt einer Krebserkrankung. Die Rente wird - ja nach Schweregrad - zwischen 6 und 36 Monaten gezahlt, ab Stadium IV sogar bis 67 Jahre oder lebenslang (je nach Vereinbarung).
Die Zahlung der vereinbarten Rente erfolgt, sobald einer der 5 Leistungsbausteine greift. Die Rente wird immer in voller Höhe gezahlt, egal welcher der Bausteine zutrifft. Treffen mehrere Leistungsbausteine gleichzeitig zu, wird die Rentenzahlung nur einmal fällig.