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Bausparen

Bausparen, die klevere Alternative

Jeder kennt das Problem (nein - fast jeder), immer wenn man es gar nicht erwartet und gebrauchen kann, passiert irgend etwas. Die kaputte Heizung, die Küche ist überaltert, die Fenster werden undicht, das Bad muß renoviert werden, die Liste kann mann unbegrenzt fortführen. Das schlimme ist nur, wenn so was passiert und man kann es sich nicht leisten. Dann ist der nächste weg zur Hausbank und man muß einen Kredit beantragen. Wäre es nicht viel schöner man hat eine kleine Reserve bei der ich auch noch schnell und unkompliziert ein Darlehen für solche Fälle bekommen kann. Das Beste, Sie sichern sich in der Niedrigzinsphase die günstigen Zinsen für die Zukunft.

Die Lösung - Bausparen.

Sichern Sie sich Ihren Kredit für die Zukunft, so bekommen Sie für 50 EUR monatl. 12.000 EUR Bausparsumme.
So haben Sie immer für Renovierungen eine kleine Reserve.

Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Für Arbeitnehmer bietet sich der Bausparvertrag besonders gut an.

BHW WohnBausparen
Die VL kann zum Ansparen verwendet werden und dann weiter für die Tilgung eingesetzt werden.
So finanziert Ihnen Ihr Chef die neue (z.B.) Einbauküche.
  • Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das Sie zum Vermögensaufbau nutzen sollten.
  • Der Höchstbetrag, den Ihr Chef für vermögenswirksame Leistungen (VL) bezahlt, beträgt 40 Euro im Monat. Die genaue Höhe ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
  • Es gibt verschiedenen Anlageformen. Die wichtigsten sind Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne und die Tilgung Ihrer Baufinanzierung.
  • Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie zusätzlich Geld vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage. Bei einem Bausparvertrag können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen.
  • Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro, ist es ratsam, den Sparbeitrag privat aufzustocken, um die Förderung zu erhalten.
  • Der Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Staatliche Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit
  • Woher bekommen Sie vermögenswirksame Leistungen?
    Bei einen VL-fähigen Sparvertrag, erhalten Sie die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber, sofern er dazu bereit ist, sie freiwillig zu zahlen. Die Beantragung ist direkt beim Arbeitgeber zu beantragen.
  • Woher bekommen Sie die Arbeitnehmersparzulage?
    Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie vom Staat, wenn Sie bereits vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommen.  Die Arbeitnehmersparzulage wird beim Finanzamt beantragt.
  • Woher bekommen Sie die Wohnungsbauprämie?
    Auch die Wohnungsbauprämie gibt es vom Staat, wenn Sie selbst etwas in den Sparvertrag einzahlen, die Höhe der Wohnungsbauprämie richtet sich an Ihrer Eigenleistung. Die Wohnungsbauprämie ist nur für Bausparverträge, die Sie bei Ihrer Bausparkasse beantragen. Diese leitet den Antrag weiter ans Finanzamt.


Sichern Sie sich Ihre Arbeitnehmersparzulage und schaffen so Eigenkapital mit WOHN-BAUSPAREN

Mette Versicherungen

Sieler Str. 5, D-34388 Trendelburg
Tel. (+49) 0 56 71 / 77 99 99 -1
E-Mail: service(at)3LV.de
WhatsApp: +49 178 180 91 92
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